Häufige Fragen & Antworten
Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Fernstudium, das Aufnahmeverfahren und die Bewerbung an der FERNFH.
Fernstudium
Weiterbildung
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Fragen rund um das Studium an der FERNFH
Die Studienplätze variieren je nach Studiengang:
- Aging Services Management | Bachelor: 35 Studienplätze
- Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie | Bachelor: 65 Studienplätze
- Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie | Master: 35 Studienplätze
- Wirtschaftsinformatik | Bachelor: 90 Studienplätze
- Informationstechnologie | Master: 55 Studienplätze
- Digitales Gesundheitsmanagement | Master: 20 Studienplätze
Das Fernstudium besteht aus 3x2 Präsenztagen pro Semester (Freitag und Samstag) und zwei Fernstudienphasen. Die Präsenztage finden entweder online als Live-Sessions oder in Wiener Neustadt am Ferdinand Porsche Ring 3 statt. In den Fernstudienphasen arbeitest du selbstständig oder in Kleingruppen über den Online Campus. Mit unserem Online Campus kannst du jederzeit und von überall auf Lehrveranstaltungen und Lernunterlagen zugreifen. Für den persönlichen Austausch mit Lehrenden und Studienkolleg*innen gibt es zusätzlich Foren, Videokonferenzen und Online Sprechstunden.
Alle Studiengänge der Ferdinand Porsche FERNFH sind durch öffentliche Mittel finanziert. Die Studiengebühren betragen € 363,36 plus ÖH-Beitrag (2022/23: € 21,20) pro Semester. Mehr Infos findest du in der Studienbeitragsordnung.
Für die Absolvierung eines Fernstudiums an der Ferdinand Porsche FERNFH benötigst du unterschiedliche Arbeitsmaterialien:
- PC oder Notebook
- Aktueller Internetbrowser (Chromium bspw. Google Chrome oder Microsoft Edge)
- Stabiler Internetzugang
- Webcam
- Mikrofon
- Möglichkeit zum Scannen (Smartphone mit Betriebssystem Android/iOS oder Scanner)
- Optional Drucker
Es besteht für unsere Studierenden mit ausgezeichnetem Studienerfolg die Möglichkeit, sich einmal pro Studium für den Erhalt eines Leistungsstipendiums zu qualifizieren. Alle Informationen dazu erhältst du von deinem Studiengang.
Aktuelle Informationen zu Stipendien und Förderungen für ein Fernstudium bzw. eine Weiterbildung findest du im Bereich Stipendien und Förderungen.
Studienbeginn ist immer im Wintersemester (September). Das genaue Datum variiert je nach Studiengang. Quereinsteigen ist aufgrund des vordefinierten Studienplanes und des aufeinander aufbauenden Curriculums grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die aktuellen Termine findest du bei den einzelnen Studiengängen und auf der Veranstaltungsübersicht.
Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Online-Teilnahme benötigst du jedoch eine Internetverbindung und ein Headset. Bitte achte immer auf die Hinweise bei den einzelnen Veranstaltungen.
Ja, wenn du eine einschlägige berufliche Qualifikation (plus Zusatzprüfungen) nachweisen. Nähere Details zum Thema Studieren ohne Matura...
Ja, das ist möglich. Wenn du über eine einschlägige berufliche Qualifikation für den jeweiligen Bachelorstudiengang verfügen, berechtigen erfolgreich absolvierte Qualifikationsprüfungen zur Aufnahme in ein Bachelorstudium an der FERNFH.
Die FERNFH bietet zweimonatige, kostenlose Vorbereitungskurse für Qualifikationsprüfungen an. Derzeit bieten wir die folgenden Vorbereitungskurse im Public Campus an:
Die Unterlagen für die Lehrveranstaltungen werden zum Großteil in Form von PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.
Ja, dazu ist ein detaillierter Nachweis von einschlägigen Tätigkeiten erforderlich. Das im Curriculum vorgesehene Berufspraktikum kann dann auf Ansuchen erlassen werden.
Prinzipiell ja, wenn Lehrveranstaltungszeugnisse (von anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen) inhaltlich und vom Umfang her genau den jeweiligen LVs des Curriculums entsprechen.
Die Entscheidung über die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erfolgt durch die Studiengangsleitung. NACH positiver Aufnahme kann jeweils am Beginn eines Semesters ein Antrag auf Anrechnung einzelner Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters gestellt werden.
Fragen zur Bewerbung und zum Aufnahmeverfahren
Das Bewerbungsende variiert je nach Studiengang, Details findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite:
- Aging Services Management | Bachelor
- Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie | Bachelor
- Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie | Master
- Wirtschaftsinformatik | Bachelor
- Informationstechnologie | Master
- Digitales Gesundheitsmanagement | Master
Später einlangende Bewerbungen können nur nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt werden.
Folgende Dokumente müssen bei der Online Bewerbung hochgeladen werden:
- Geburtsurkunde
- Reifeprüfungszeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres oder
- Berufsreifeprüfungszeugnis, Studienberechtigungsprüfung, Abschlusszeugnis der Berufsbildenden Mittleren Schule oder Lehrabschlusszeugnis
- Diplomurkunde, Bachelor-Prüfungszeugnis und Sammelzeugnis über das vorangegangene Hochschulstudium (bei Bewerbung in einem Masterstudiengang)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lebenslauf
- Bestätigung des laufenden Dienstverhältnisses
- Motivationsschreiben
- Ein digitales Passbild (700x900 Pixel, Dateiformat: jpg, Farbanzahl: 16,7 Mil.(24bit), Dateigröße: zwischen 50 und 150 Kbyte)
- Evtl. Namensänderungsdokumente etc.
- Sonstige Zeugnisse (z. B. Universität, Fachhochschule)
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der Ferdinand Porsche FERNFH findest du hier.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der Ferdinand Porsche FERNFH findest du hier.
Information zur Zulassung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie
Information zur Zulassung für den Masterstudiengang Informationstechnologie
Nein, natürlich nicht. Der Zeitpunkt der Anmeldung/Bewerbung stellt kein Reihungskriterium dar, solange die Anmeldung innerhalb der Zulassungsfrist erfolgt.
Das Aufnahmeverfahren ist grundsätzlich in den einzelnen Studiengängen unterschiedlich aufgebaut. Bei allen steht am Beginn deine persönliche Online-Bewerbung.
Details zu den einzelnen Aufnahmeverfahren der Studiengänge...
Die Zeiten für die Aufnahmegespräche variieren in den einzelnen Studiengängen. Infos findest du bei den Studiengangsterminen auf den Studiengangsseiten bzw. werden diese nach Einlangen der Bewerbung von den Studiengängen ausgesendet.
Ja, klar. Nicht aufgenommenen Bewerber*innen (und jenen, die zwar zum Studium zugelassen wurden, es aber nicht angetreten haben) können sich für das nächste Studienjahr erneut bewerben. Sie unterliegen dann den zu diesem Zeitpunkt gültigem Aufnahmeverfahren und Reihungskriterien; eine bevorzugte Berücksichtigung aufgrund der früheren Bewerbung ist nicht vorgesehen.
NEIN! Die geforderten ECTS gemäß akkreditiertem Antrag können auch aus nicht abgeschlossenen Ausbildungen stammen.
Die ECTS müssen aber an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert worden sein, zu der als Zulassungsbedingungen die allgemeine Universitätsreife gilt und die aufgrund der Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. Trainingsinstitute etc. zählen nicht dazu.
Grundsätzlich ja. Du würdest dann allerdings nur vorbehaltlich aufgenommen werden und müssten alle benötigten Nachweise spätestens bis zum Studienantritt nachreichen.
An einer Bildungseinrichtung, zu der als Zulassungsbedingungen die allgemeine Universitätsreife gilt und die aufgrund der Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.
Auf der Website des bmwfw findest du eine aktuelle Liste der postsekundären Bildungseinrichtungen:
I. Hochschulen
1. Öffentliche Universitäten
2. Privatuniversitäten
3. Fachhochschulen und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen
4. Pädagogische Hochschulen
5. Theologische Hochschulen
6. Institute of Science and Technology Austria
II. Akademien
7. Hebammenakademien
8. Medizinisch-Technische Akademien
9. Militärische Akademien
10. Diplomatische Akademie
III. Sonstige
11. Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen
12. Konservatorien
Nein. Laut PG §1 (BGBL 360/1990) ist zur Führung der Berufsbezeichnung „Psycholog*e*in“ nur berechtigt, wer eines der dort angeführten Studien abgeschlossen hat. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums „Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie" berechtigt nicht, die Berufsbezeichnung „Psychologin/Psychologe" oder „Wirtschaftspsychologin/Wirtschaftspsychologe" zu führen.
Weiterbildung
Allgemeine Fragen zu Lehrgängen und Weiterbildungsprogrammen
An der FERNFH kannst du verschiedene Weiterbildungen absolvieren. Eine Übersicht findest du hier.
Eine Weiterbildung an der FERNFH besteht aus wenigen Präsenztagen und Fernstudienphasen. Wie die genaue Struktur ist, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Website des Lehrgangs bzw. Weiterbildungsprogramms.
Alle Termine wie Studienstart und Präsenztage entnehme bitte aus dem Terminblatt auf der Website des jeweiligen Lehrganges bzw. Weiterbildung.
Alle Präsenzphasentermine findest du auf der jeweiligen Lehrgangs- bzw. Master-Lehrgangsseite im Bereich „Weiterbildung".
Die Kosten findest du auf den Seiten der einzelnen Infoseiten der Weiterbildungen.
Aktuelle Informationen zu Stipendien und Förderungen für eine Weiterbildung findest du im Bereich Stipendien und Förderungen.
Die aktuellen Termine findest du bei den einzelnen Weiterbildungen und auf der Veranstaltungsübersicht.
Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Online-Teilnahme benötigst du jedoch eine Internetverbindung und ein Headset. Bitte achte immer auf die Hinweise bei den einzelnen Veranstaltungen.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für eine Weiterbildung an der Ferdinand Porsche FERNFH findest du hier.
Das Aufnahmeverfahren ist grundsätzlich unterschiedlich aufgebaut. Bei allen steht am Beginn ihre persönliche Online-Bewerbung.
Details zu den einzelnen Aufnahmeverfahren der Lehrgänge und Programme...
- Gesetzliche Regelung: Grundsätze und viele Regelungen über die Abläufe in Masterstudiengängen sind im Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) geregelt, Master-Lehrgänge explizit nur in einigen Paragrafen des FHStG. An der FERNFH sehen die Studien- und Prüfungsordnungen der Lehrgänge allerdings vor, dass ein Großteil der gesetzlichen Regelungen des FHStG für Masterstudiengänge auch analog für die Master-Lehrgänge gelten.
- ECTS: Der Aufwand für Masterstudiengänge an der FERNFH beträgt 120 ETCS, Master-Lehrgänge können auch weniger ECTS umfassen, mindestens jedoch 90. Die 120 ECTS eines Masterstudiengangs sind in 4 Semestern / 2 Jahren zu absolvieren. Bei Master-Lehrgängen kann die Aufteilung des Aufwands auch eine andere sein, d.h. sie umfassen 3 oder auch mehr Semester (mit einem geringeren Aufwand pro Semester als 30 ECTS).
- Zugangsvoraussetzungen: Für ein Masterstudium ist der Abschluss eines facheinschlägigen Erststudiums Voraussetzung. Für Master-Lehrgänge, die in der Regel eine berufsbezogene, ergänzende Zusatzqualifikation darstellen, ist unter bestimmten Umständen der Zugang auch mit einer nicht-akademischen, postsekundären Berufsqualifikation möglich.
- Abschluss: Sowohl Masterstudium als auch Master-Lehrgang schließen mit einem akademischen Mastergrad ab.
- Finanzierung & Genehmigung: Masterstudiengänge werden vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt und von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert. Sie sind bundesfinanziert, d.h. von den Studierenden sind Studiengebühren in Höhe von €363,36 (zzgl. ÖH-Beitrag) zu bezahlen.
Master-Lehrgänge werden von der FERNFH eingerichtet und inhaltlich vom Kollegium geprüft und genehmigt. Die Lehrgangsgebühren werden in vollem Ausmaß von Studierenden des Master-Lehrgangs finanziert, Lehrgangsplätze sind nicht bundesgefördert. Gegebenenfalls können aber auch hier - wie bei den Masterstudiengängen - Stipendien und Förderungen in Anspruch genommen werden.
- Zulassung zum Doktorratsstudium: Mit einem Abschluss eines Masterstudiengangs hat man das Recht, ein weiterführendes, facheinschlägiges Doktoratsstudium zu beginnen. Für Absolvent*innen eines Master-Lehrgangs gilt dieses Recht nicht. Ob der Abschluss eines Master-Lehrgangs zu einem Doktoratsstudium berechtigt oder nicht, entscheiden die Universitäten, die das Doktoratsstudium anbieten, in eigenem Ermessen.
- Qualitätssicherung: Sowohl Masterstudiengänge als auch Master-Lehrgänge unterliegen nach ihrer Einrichtung denselben internen Qualitätssicherungsprozessen der FERNFH. Das entsprechende Qualitätsmanagementsystem wird alle sieben Jahre von einer internationalen Qualitätsagentur auditiert.